Beitragsordnung
§ 1 Allgemeines
Diese Beitragsordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Kalenderjahr.
§ 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge
Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen:
- Einzelpersonen: 30 €
- Paare: 50 €
- juristische Personen: 70 €
- Fördermitglieder: min. 100 €
§ 3 Regelung
(1) Die Mitglieder verpflichten sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
(2) Die festgesetzten Beiträge werden zum 31. März des jeweiligen Jahres eingezogen, bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme.
(3) Bei der Aufnahme in den Verein ist unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der volle Jahresbeitrag zu bezahlen. Der Einzug erfolgt sofort bei Aufnahme.
(4) Die Mitglieder sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
(5) Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich, auch in Form einer E-Mail, mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.
(6) Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 € pro Mahnung erhoben. Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied, welches mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist, aus dem Verein auszuschließen.
(7) Bei sozialen Härtefällen kann eine Beitragsänderung bezüglich der Höhe und/oder der Zahlungsmodalitäten beantragt werden. Der Antrag ist mit entsprechenden Nachweisen an den geschäftsführenden Vorstand zu richten, der hierüber mit einfacher Mehrheit entscheidet.
Beschlossen von der Gründungsversammlung am 24.11.2024
