Die Eizellspende ist in Deutschland nach wie vor verboten. Im November 2025 hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken dann überraschend erklärt, dass eine Regelung gefunden werden solle, die die Eizellspende in einem engen Rahmen ermöglicht. Vor diesem Hintergrund konnten wir am 03. März 2026 beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Referat 313, unsere Perspektive als Betroffenenvertretung einbringen.
Reproduktionsmedizin im BMG
Im Referat 313 „Molekulare Medizin, Fortpflanzungsmedizin, Bioethik“ des BMG werden u. a. zentrale fachliche und ethische Fragen der Reproduktionsmedizin bearbeitet. Gesetzliche Grundlagen wie das Embryonenschutzgesetz, die Regelungen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) sowie das Samenspenderregistergesetz liegen in der Zuständigkeit des Referats. Um diese komplexen Themen differenziert betrachten zu können, fließen im Referat medizinische Fachkenntnis, bioethische Expertise sowie juristische Kompetenz zusammen.
Zudem war das Referat 313 in der vergangenen Legislaturperiode maßgeblich mit der Einsetzung der unabhängigen Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin befasst und hat deren Arbeit begleitet. Das interdisziplinär besetzte Gremium prüfte u. a. Optionen zur Legalisierung der Eizellspende sowie der altruistischen Leihmutterschaft. Der im April 2024 veröffentlichte Kommissionsbericht enthält dezidierte Empfehlungen zu einer möglichen Ausgestaltung der Eizellspende, die den Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleisten.
Legalisierung der Eizellspende in Deutschland – Aktueller Stand
Bei einer Eizellspende stellt eine Frau ihre Eizellen einer anderen Frau zur Verfügung, damit diese schwanger werden kann. In Deutschland ist die Eizellspende durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Viele Betroffene weichen daher auf Behandlungen im Ausland aus. Innerhalb der EU ist die Eizellspende mit Ausnahme von Deutschland und Luxemburg überall erlaubt. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich dabei von Land zu Land und reichen von sehr streng regulierten bis zu stärker marktorientierten Modellen.
Zuletzt hat die Debatte um eine Legalisierung der Eizellspende in Deutschland an Dynamik gewonnen. Im November 2025 sprach sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in einem Interview mit der ZEIT dafür aus, eine gesetzliche Lösung zu finden, „die die Eizellspende in Deutschland in einem engen Rahmen ermöglicht“. Im Januar 2026 brachte die Frauen Union einen Antrag zur „Einführung und Ausgestaltung der Eizellspende unter klaren ethischen, gesundheitlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen“ auf dem 38. CDU-Parteitag ein, welcher an die Bundestagsfraktion zur Beratung überwiesen wurde. Ende Februar bekräftigte Bundesgesundheitsministerin und Vorsitzende der Frauen Union Nina Warken öffentlich ihre Forderung nach einer Legalisierung der Eizellspende – „bei gleichzeitiger Beibehaltung klarer Grenzen“.
Viele ungewollt Kinderlose und Patient*innen der Reproduktionsmedizin verfolgen diese Entwicklungen voller Hoffnung. Derzeit ist allerdings noch nicht absehbar, ob eine entsprechende Gesetzesinitiative die notwendige parlamentarische Mehrheit finden wird. In unserem Gespräch bestätigte das zuständige Referat die aktuelle Presseberichterstattung, wonach sich die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zunächst mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zu einer möglichen Legalisierung der Eizellspende austauschen möchte. Ausschlaggebend sei jedoch, dass sich dann aus der Mitte des Parlaments ein mehrheitsfähiger Vorschlag zur Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eizellspende findet.
BMG zeigt großes Interesse an den Erfahrungen Betroffener
Frau Dr. Schnieders, langjährige Referatsleiterin, brachte uns als Betroffenenvertretung großes Interesse entgegen. Man freue sich sehr, dass es mit dem UIK e.V. nun einen aktiven Selbsthilfeverein gibt. Patient*innen der Reproduktionsmedizin hätten bisher in Deutschland keine starke Lobby.
Im Gespräch konnten wir deutlich machen, dass es eines unserer zentralen Anliegen ist, dies zu ändern. Vorab hatten wir Erfahrungsberichte von Familien eingereicht, die sich mittels Eizellspende im Ausland gegründet hatten. Die individuellen Beweggründe, die die Betroffenen zu einer Behandlung im Ausland veranlassen, sowie die Herausforderungen, mit denen sie im Zuge dessen konfrontiert sind, wurden während unseres Gesprächs ausführlich thematisiert. Dabei haben wir verdeutlicht: Das derzeitige Verbot sowie die unübersichtliche Informationslandschaft verunsichern viele (potenzielle) Patientinnen. Zugleich verhindert es die Behandlungen nicht per se, sondern treibt Betroffene ins Ausland, und damit in Gesundheitssysteme mit anderen regulatorischen Rahmenbedingungen und teilweise geringerem Schutz für Spenderinnen, Empfängerinnen und Kinder. Auch die Stigmatisierung von Familien und Kindern, die durch eine Eizellspende entstanden sind, bleibt ein relevantes Problem.
Konkrete Vorschläge zur möglichen Ausgestaltung einer Legalisierung wurden im Gespräch nur kurz angesprochen. Für uns steht zunächst im Vordergrund, dass künftige gesetzliche Regelungen die Lebensrealität der Betroffenen berücksichtigen, verlässliche Informationen bereitgestellt und transparente sowie sichere Zugänge zu Behandlungen ermöglicht werden. Wir legten im Austausch mit dem BMG zudem nahe, sich stärker an den Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu orientieren. Unsere Offenheit und unser Einsatz wurde von Seiten des BMG sehr wertgeschätzt und als bereichernde Perspektive aufgefasst.
Fazit: Betroffene als starke Lobby
Wir bedanken uns für das Interesse und freuen uns, den Austausch mit Frau Dr. Schnieders und ihrem Team im BMG fortzusetzen. Aus dem Gespräch nehmen wir viel Motivation und Rückenwind mit: Die Erfahrungen und Perspektiven von Patient*innen der Reproduktionsmedizin werden auf Bundesebene gehört. Das bestärkt uns, aktiv für unsere Interessen einzutreten und gemeinsam sichtbar und laut unsere Anliegen voranzubringen.
In den kommenden Monaten wird es wichtig sein, den Dialog mit politischen Entscheidungsträger*innen weiterzuführen und die Perspektive von Betroffenen in die laufenden Diskussionen einzubringen. Nur so kann sichergestellt werden, dass unsere Anliegen und Bedürfnisse bei einer möglichen gesetzlichen Ausgestaltung der Eizellspende angemessen berücksichtigt werden. Für uns geht es um Lebensentscheidungen, die Stärkung reproduktiver Rechte und die Frage, wie eine zeitgemäße Fortpflanzungsmedizin in Deutschland gestaltet werden kann.

